Grünes Licht fürs Bausparen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat mit überwältigendem Mehr dem Ansinnen des Ständerates, der Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.
Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 dem Bausparen generell mit überwältigendem Mehr zugestimmt hatte, sprach sich auch der Ständerat am 8. Juni 2010 einstimmig für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz aus. Seine Kommission (WAK-S) hat in der Folge am 22. Juni 2010 mit 6 zu 1 Stimmen und 6 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative verabschiedet. Dieser Initiative hat nun die WAK-N wieder mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Mit 16 zu 10 Stimmen hat sich die Kommission zudem dafür ausgesprochen, dass Bausparprämien sowie Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien von den Steuern befreit werden. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte es die Kommission ab, der WAK-S zu beantragen, dass die Steuerbefreiung auf Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen unter 100'000 Franken zu beschränken. Damit sind sämtliche Steine aus dem Weg geräumt und die Schwesterkommission kann den indirekten Gegenentwurf ausarbeiten.
Bausparen macht Volkswirtschaft munter
Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv zu bewerten.
Bausparen flott unterwegs
Nachdem nun die WAK-N der Initiative zugestimmt hat, wird die WAK-S bis Ende August einen Vorentwurf ausarbeiten. Dieser Entwurf wird dann im September 2010 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Initiative lehnt sich an der HEV-Initiative an, beschränkt aber das Bausparen auf das absolute Minimum und präzisiert u. a. die Besteuerung nach Ablauf der maximalen Bauspardauer. Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Es ist hocherfreulich, dass National- und Ständerat dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen scheint.
Eigenmietwert abschaffen ist plötzlich aufkommensneutral
Der Bundesrat will den Eigenmietwert für die Wohneigentümer abschaffen. Im Gegenzug sollen auch die Abzugsmöglichkeiten weitgehend abgeschafft werden. Der HEV Schweiz lehnt die Streichung des Unterhaltsabzugs sowie den ungenügenden Schuldzinsabzug ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.
Nebst der Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung will der Bundesrat die Abzüge massiv einschränken. Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte können nicht mehr geltend gemacht werden. Schuldzinsen werden nur noch im Umfang von 80% der steuerbaren Vermögenserträge zugelassen. Dies hat die ungerechte Folge, dass private Eigentümer von Mietliegenschaften nach wie vor die vollen Mietzinseinnahmen versteuern müssen, aber nur noch einen Teil ihrer Hypothekarzinse abziehen können.
Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Aufgrund der Vernehmlassung wurde der Gegenvorschlag leicht geändert, indem auf die verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer teilweise verzichtet wird. Anders als in der Botschaft zur Vernehmlassung bezeichnet der Bundesrat diese Mehreinnahmen nun als „schwarze Null“. Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Die neue Regelung würde allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. Franken führen. Trotz dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief. Der im Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer Umverteilung zulasten der jungen Wohneigentümern führen. Neuerwerber sind auf Hypothekarkredite angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Beschränkung des Schuldzinsabzuges hätte namentlich für Wohneigentümer mit hohen Hypotheken gravierende Mehrbelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel.
Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und kommen auch der Öffentlichkeit zugute. Es rechtfertigt sich daher, Unterhaltsabzüge auch beim Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung in einem beschränkten Umfang zum Abzug zuzulassen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene Lösung. Die HEV-Initiative fordert keine generelle Abkehr vom geltenden System. Die geltende fiskalische Belastung der Wohneigentümer mit einem fiktiven Einkommen (Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt jedoch das schuldenfreie Wohneigentum als Altersvorsorge, weil schuldenfreie Eigentümer steuerlich bestraft werden. Die Wohneigentümer werden durch zahlreiche Steuern und Gebühren stark belastet. So zahlen sie hohe Vermögenssteuern, versteuern den Eigenmietwert, zahlen Handänderungs-, Grundstückgewinn- und teils zusätzlich noch Liegenschaftssteuern. Zudem fallen hohe Gebühren und Abgaben an.
Kontakt:
HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz 044 254 90 20
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz 044 254 90 20
Der Ständerat ist vom Bausparen überzeugt!
Der Ständerat setzt mit seinem heutigen Entscheid ein klares Zeichen für das Bausparen im Sinne der Volksinitiative des HEV Schweiz. Er hat dem Antrag von Ständerat Paul Niederberger einstimmig zugestimmt und damit seine Kommission beauftragt, die HEV-Initiative durch einen konkreten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe umzusetzen. Der HEV Schweiz ist darüber hoch erfreut.
Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 und die vorbereitende Kommission des Ständerates am 19. April 2010 der Bausparinitiative des HEV Schweiz zugestimmt hat, hat sich nun auch der Ständerat einstimmig für das Bausparen im Sinne der Bausparinitiative des HEV Schweiz ausgesprochen. Damit setzt der Ständerat ein deutliches Zeichen für die Wohneigentumsförderung in der Schweiz. Um dem Anliegen der Bausparinitiative des HEV Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, will der Ständerat der HEV-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Rat hat einen entsprechenden Antrag von SR Paul Niederberger einstimmig unterstützt und seine Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beauftragt, eine konkrete Umsetzung auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Es ist höchst erfreulich, dass nun auch der Ständerat Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsförderung mittels Bausparen anerkennt.
HEV-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt – ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv zu bewerten.
Bausparen in greifbarer Nähe
Nachdem nun der Ständerat dem Rückweisungsantrag zugestimmt hat, wird der Volksinitiative des HEV Schweiz ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe von der WAK-S gegenübergestellt. Dieser Gegenvorschlag wird von der WAK des Nationalrates sowie vom Ständerat und Nationalrat beraten werden müssen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag verlängert sich die Frist, bis die Bundesversammlung in der Schlussabstimmung dem Volk die Volksinitiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt, um zwölf Monate bis am 23. Juli 2012. Der Bundesrat hat innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung in der Bundesversammlung die Initiative dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates setzt ein deutliches Zeichen!
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat gestern der Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ für ein steuergefördertes Bausparen zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.
Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 der Bausparinitiative des HEV Schweiz mit überwältigendem Mehr zugestimmt hat, empfiehlt nun auch die WAK-S dem Ständerat die HEV-Initiative zur Annahme. Und das ungeachtet der Tatsache, dass sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz (FDK) für die Ablehnung der Bausparinitiative eingesetzt hat. Damit hat die WAK-S ein starkes Zeichen zu Handen des Plenums gesetzt. Sie sieht in der HEV-Initiative ein geeignetes Instrument, um die im internationalen Vergleich äusserst tiefe Wohneigentumsquote von ca. 35 Prozent in der Schweiz zu erhöhen. Eine Minderheit der WAK-S will der Initiative einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen der der HEV-Initiative weit entgegenkommt. Dieses Anliegen wurde mit 7 gegen 5 bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Ständerat wird in der Sommersession über die Initiative und den Minderheitsantrag befinden müssen.
Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv.
Der Ständerat ist nun gefordert
Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt. Nachdem die WAK-S das Bausparen dem Ständerat zur Annahme empfiehlt, liegt es nun am Ständerat, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen für eine Starthilfe zum Wohneigentumserwerb zu setzen.
Kontakt
HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, 044 254 90 20
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz, 044 254 90 20
Endlich Ernstmachen mit der Wohneigentumsförderung – Der Nationalrat setzt ein deutliches Zeichen!
Heute hat der Nationalrat gleich zwei Volksinitiativen für ein steuergefördertes Bausparen zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.
Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) bereits am 18. Februar 2010 die Bausparinitiativen dem Nationalrat zur Annahme empfahl, hat nun auch der Nationalrat mit überwältigendem Mehr den beiden Bausparinitiativen zugestimmt. Während SVP, FDP und CVP in den Initiativen ein geeignetes Instrument sehen, um die im internationalen Vergleich äusserst tiefe Wohneigentumsquote von ca. 35 Prozent in der Schweiz endlich zu erhöhen, wollten die SP, Grüne und Grünliberalen die Initiative an den Bundesrat zurückweisen. Sie wollen den Bundesrat beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen auszuarbeiten.
Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv.
Der Ständerat ist nun gefordert
Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt. Es liegt nun am Ständerat, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen für eine Starthilfe zum Wohneigentumserwerb zu setzen.
Kontakt:
HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Telefon 044 254 90 20
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz, Telefon 044 254 90 20
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Unverständliche Ablehnung des Bausparens durch den Bundesrat!
Der Bundesrat hat heute entschieden, dem Parlament zu empfehlen, die Bausparinitiative des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Bundeskanzlei hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die „Zwillingsinitiative“ des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen besteht, gültig zustande gekommen ist: Die Eigenmietwert-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 111’861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ mit 120’460 gültigen Unterschriften.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Bausparinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass das Wohneigentum bereits ausreichend gefördert werde. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist über die rasche und deutliche Ablehnung überrascht und enttäuscht.
Bei der Einführung des Bausparens handelt sich um eine echtes Bedürfnis der Bevölkerung. Innert kürzester Frist sind zum Bausparen zwei voneinander unabhängige Volksinitiativen gültig zustande gekommen: Neben der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Schweiz hat auch die „Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens“ eine Volksinitiative eingereicht, welche die Möglichkeit zur Einführung des steuerlich geförderten Bausparens verlangt. Zudem sind auf parlamentarischer Ebene im Moment mehrere Vorstösse zum Bausparen hängig.
Wieso der Bundesrat unter diesen Bedingungen nicht vertieft prüft, den beiden Volksinitiativen zumindest einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ist nicht verständlich.
Zum Inhalt der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
- Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
- Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
- Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
- Abzug maximal 10‘000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich).
- Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
- Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person.
- Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.
