| Bis spätestens am 23.1.2010 |
Der Bundesrat gelangt mit Botschaft und Entwurf einer Stellungnahme betreffend die Initiativen ans Parlament. |
| Bis spätestens am 23.7.2010 |
Falls der Bundesrat Gegenvorschläge zu den Initiativen erarbeitet, hat er maximal 18 Monate Zeit, um eine Botschaft ans Parlament zu richten. |
| Bis spätestens am 23.7.2011 |
Das Parlament muss bis maximal 30 Monate ab dem Einreichungsdatum der Initiativen kundgeben, ob es dem Volk die Initiativen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. |
| Bis spätestens am 23.7.2012 |
Die Behandlungsfrist von 30 Monaten kann um 12 Monate auf insgesamt 42 Monate ab dem Einreichungsdatum verlängert werden, falls über einen Gegenentwurf oder über einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst wird. |
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Nach dem Beschluss der Bundesversammlung hat der Bundesrat grundsätzlich 10 Monate Zeit, um die Volksabstimmungen zu organisieren. |
| Spätestens im Mai 2013 |
Volksabstimmung |