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02/27/12

Nationalrat will den Eigenmietwert beibehalten

Der Nationalrat ist heute dem Ständerat gefolgt und hat die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat verkennt damit ein schwerwiegendes Problem der Eigenmietwertbesteuerung im heutigen Recht. Auch die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Kathy Riklin zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung lehnt der Nationalrat ab. Der HEV Schweiz ist über die Ablehnung seiner Initiative sehr enttäuscht und bedauert auch, dass der Nationalrat den parlamentarischen Vorstoss nicht weiter verfolgen will. Der Verband hält weiterhin an seiner Initiative fest.

 

Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Heute wird steuerfreies Wohneigentum steuerlich bestraft. Wohneigentümer im Rentenalter, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, leiden unter ständig steigender Eigenmietwertbesteuerung. Einem fiktiven Einkommen, das sie gar nicht haben. Sie sollen daher für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können. Der Nationalrat hat dieses schwerwiegende Problem der zurzeit geltenden Eigenmietwertbesteuerung verkannt. Nachdem der Nationalrat die Volksinitiative bis anhin unterstützt hat, schloss er sich nun der ablehnenden Haltung des Ständerats an. Der Verband bedauert diesen Beschluss und hält an seiner Initiative fest.

 

Die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Kathy Riklin möchte einerseits die Besteuerung des Eigenmietwerts sowie den eigenheimbezogenen Schuldzinsabzug abschaffen und andererseits einen Ersterwerberabzug, ohne den der Neuerwerb von Wohneigentum für viele Leute unerschwinglich wäre, sowie einen massvollen Unterhaltskostenpauschale zulassen. Der Nationalrat lehnt auch diesen Vorstoss ab. Der HEV Schweiz ist über die Haltung des Nationalrats enttäuscht.

 

Der Ständerat verkennt Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung

Der Ständerat hat heute mit 35 zu 5 Stimmen an der Ablehnung der HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ festgehalten. Er hat zudem mit 23 zu 17 Stimmen beschlossen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Dem Stimmvolk wird somit allein die HEV-Initiative ohne Gegenvorschlag vorgelegt. Mit diesem Beschluss verkennt der Ständerat den dringenden Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung. Der HEV Schweiz hält weiterhin an seiner Initiative fest.

 

Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können.

 

Der Gegenvorschlag sah demgegenüber einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vor. Die Besteuerung des Eigenmietwerts sollte zwingend wegfallen. Zur Wohneigentumsförderung war für Ersterwerber ein ungenügender Ersterwerberabzug vorgesehen.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hätte  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige gehabt, denn es sollte der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen gehabt. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie hätten jedoch nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern müssen, aber Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen können. Damit wären private Vermieter bedeutend schlechter gestellt worden als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen.

 

Der Gegenvorschlag wurde während den Beratungen mehrfach abgeändert. Mit seinem jetzigen Inhalt vermochte er aber nicht, die Räte zu überzeugen. Der Nationalrat hatte bereits der HEV-Initiative zugestimmt und den Gegenvorschlag abgelehnt. Mit der Ablehnung des Gegenvorschlags auch durch den Ständerat ist der Gegenvorschlag nun definitiv vom Tisch.

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung des Ständerats zu seiner Volksinitiative. Die HEV-Initiative wird damit ohne Gegenvorschlag sowie voraussichtlich ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments dem Schweizer Stimmvolk vorgelegt werden. Die Volksabstimmung wird vermutlich im Jahr 2012 stattfinden.

 

11/01/11

Ständeratskommission will am Eigenmietwert „schrauben“

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat gestern die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Sie erkennt aber den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung und ist mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten auf den Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz eingetreten. Der HEV Schweiz hält bis auf weiteres an seiner Initiative fest.

 

Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können. Der Gegenvorschlag will jedoch einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwingend wegfallen. Zur Wohneigentumsförderung würde für Ersterwerber ein Ersterwerberabzug vorgesehen. Dieser beträgt für das erste Jahr nach dem Erwerb von Wohneigentum höchstens 6‘000 Franken (für Ehepaare von 12‘000 Franken) und reduziert sich jährlich um 5 Prozent.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hat  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie müssten nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern, könnten jedoch ihre Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen. Damit werden private Vermieter bedeutend schlechter gestellt als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen. 

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung der WAK-S zu seiner Volksinitiative und hält bis auf weiteres an seiner Initiative fest. Immerhin will eine Kommissionsminderheit in der kommenden Wintersession die Initiative unterstützen, eine zweite Minderheit wird dem Ständerat darlegen, warum auf einen Gegenentwurf verzichtet werden soll. Es ist nun am Ständerat und anschliessend am Nationalrat, den Anliegen der privaten Vermieter gebührend  Rechnung zu tragen. Sollten der Ständerat und danach auch der Nationalrat Eintreten beschliessen, könnte geprüft werden, inwieweit der Gegenentwurf verbessert werden kann.

 

Kontakt

HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz

06/16/11

Wohneigentum: Nationalrat setzt Zeichen für eine Systemverbesserung

Der HEV Schweiz ist über die Zustimmung zu seiner Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ hoch erfreut. Der Verband begrüsst es, dass der Nationalrat die Probleme der geltenden Wohneigentumsbesteuerung angehen will. Auf den Gegenvorschlag zur HEV Initiative ist der Nationalrat nicht eingetreten.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Das geltende System wird vor allem bei älteren Wohneigentümern als ungerecht empfunden. Sie haben vielfach im Laufe der Zeit gespart und würden gerne im Hinblick auf ein schuldenfreies Wohnen im Alter ihre Hypothekarverschuldung reduzieren. Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung bestraft jedoch das Abzahlen von Schulden. Dies gilt umso mehr, wenn die Rentenentwicklung mit den Eigenmietwerterhöhungen nicht mehr Schritt hält. Die Volksinitiative des HEV Schweiz will daher Wohneigentümern ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit einräumen, für die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge zu optieren.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hat  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag würden viele Wohneigentümer steuerlich noch stärker belastet als heute.

 

Der Hauseigentümerverband begrüsst die zustimmende Haltung des Nationalrats zu seiner Volksinitiative sowie die Ablehnung des Gegenvorschlags. Denn es ist aus Sicht des Hauseigentümerverbandes unverständlich, dass Wohneigentümer weiterhin vom Fiskus dafür bestraft werden sollen, dass sie ihre Schulden abzahlen wollen.

 

Mit dem Beschluss will der Nationalrat die Schwächen des geltenden Systems der Eigenmietwertbesteuerung ausmerzen und das für den Staat so wichtige Wohneigentum endlich fördern.

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HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz           

04/19/11

Hauseigentümerverband enttäuscht über Ablehnung seiner Volksinitiative

Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates lehnte die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 14 zu 12 Stimmen ab. Anders als der Ständerat will die Kommission der Volksinitiative keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Sie empfiehlt dem Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Gesetzesvorschlag des Ständerats nicht einzutreten. Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert, dass die knappe Mehrheit der Nationalratskommission die Probleme der geltenden Wohneigentumsbesteuerung nicht angehen will. Der HEV Schweiz hält an seiner Initiative fest.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Das geltende System der Wohneigentumsbesteuerung wird vor allem bei älteren Wohneigentümern als belastend und ungerecht empfunden. Sie haben vielfach im Laufe der Zeit gespart und würden gerne im Hinblick auf ein schuldenfreies Wohnen im Alter ihre Hypothekarverschuldung reduzieren. Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung bestraft jedoch das Abzahlen von Schulden. Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens, dem keine abzugsfähigen Schulden mehr gegenüberstehen, wird zur Belastung. Dies gilt umso mehr, wenn die Rentenentwicklung mit den Eigenmietwerterhöhungen nicht mehr Schritt hält. Rentner stehen unter dem Damoklesschwert stetiger Eigenmietwerterhöhungen. Die Volksinitiative des HEV Schweiz will daher Wohneigentümern ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit einräumen, für die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge zu optieren.

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung der Nationalratskommission zu seiner Volksinitiative. Es ist aus Sicht des Hauseigentümerverbandes unverständlich, dass Stockwerkeigentümer und Hauseigentümer weiterhin vom Fiskus dafür bestraft werden sollen, dass sie ihre Schulden abzahlen wollen.

 

Es liegt nun am Nationalrat, das Wohneigentum als „unbelastete“ Altersvorsorge zu ermöglichen und die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes zu unterstützen – oder ihr zumindest einen Gesetzesvorschlag entgegenzusetzen, der die berechtigten Anliegen der Initiative aufnimmt.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

03/15/11

Wohneigentümer: Ständerat anerkennt Handlungsbedarf

Der Ständerat lehnte die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 28 zu 3 Stimmen ab. Er erkennt aber den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung und hat mit 22 zu 14 Stimmen einen angepassten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz gutgeheissen. Der HEV Schweiz hält bis auf Weiteres an seiner Initiative fest.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge optieren können. Der vom Ständerat angenommene Gegenvorschlag will jedoch einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwingend wegfallen. Im Gegenzug würden auch die meisten steuerlichen Abzüge abgeschafft. Zur Wohneigentumsförderung würde für Ersterwerber ein Ersterwerberabzug vorgesehen. Dieser beträgt für das erste Jahr nach dem Erwerb von Wohneigentum höchstens 6‘000 Franken (für Ehepaare von 12‘000 Franken) und reduziert sich jährlich um 5 Prozent.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hat  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie müssten nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern, könnten jedoch ihre Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen. Damit werden private Vermieter bedeutend schlechter gestellt als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen. 

 

Für den HEV Schweiz ist unverständlich, dass Abzüge für Energiesparmassnahmen gestrichen werden. Begrüssenswert ist immerhin, dass der Ständerat (im Gegensatz zum Bundesrat)  denkmalpflegerische Arbeiten weiterhin zum Abzug zulassen will. Mit 17 zu 13 Stimmen unterstützte  der Ständerat sodann einen Antrag von SR Alex Kuprecht (SVP/SZ), jährliche Unterhaltsabzüge in der Höhe von maximal 6‘000 Franken – alle 5 Jahre doppelt so viel - zuzulassen. Allerdings gilt dieser Abzug nur bei der direkten Bundessteuer, nicht aber bei der viel stärker ins Gewicht fallenden kantonalen Einkommenssteuer. Unterhaltsabzüge sind sinnvoll, denn sie fördern den Erhalt der baulichen Substanz und sind somit im öffentlichen Interesse. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und daher auch volkswirtschaftlich wertvoll.

 

Mit dem Gegenvorschlag würden viele Wohneigentümer steuerlich noch stärker belastet als heute. Zudem hat der Ständerat bereits angekündigt, als Begleitmassnahme auch noch eine Verfassungskompetenz für eine Zweitwohnungssteuer vorzuschlagen.

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung des Ständerates zu seiner Volksinitiative. Der Verband lehnt den Gegenvorschlag ab und hält an seiner Initiative fest. Es ist nun an der nationalrätlichen Kommission und anschliessend am Nationalrat, den Anliegen der privaten Immobilieneigentümer gebührend  Rechnung zu tragen.

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HEV Schweiz
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Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz    

01/26/11

Neuer Gegenvorschlag zur HEV-Initiative

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lehnt die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des HEV Schweiz mit 11 zu 1 Stimme ab, stellt ihr aber mit 7 zu 4 Stimmen einen überarbeiteten Gegenvorschlag gegenüber. Zudem wurde mit 6 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, welche eine verfassungsmässige Grundlage für die Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Liegenschaften bieten soll. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkannt hat und sie im Gegensatz zum bundesrätlichen Gegenvorschlag eine Erhöhung des Ersterwerberabzuges vorsieht. Der HEV Schweiz lehnt jedoch eine neue Zweitwohnungssteuer ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.

 

Nachdem die WAK-S am 11. November 2010 einstimmig beschloss, auf den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative des HEV Schweiz „Sicheres Wohnen im Alter“ nicht einzutreten, hat sie die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gegenvorschlags ohne Mehreinnahmen beauftragt. Mit dem nun verabschiedeten Gegenvorschlag  wird der Ersterwerberabzug von 5‘000 auf 6‘000 Franken erhöht (Ehepaare von 10‘000 auf 12‘000 Franken). Sodann soll sich dieser Abzug jährlich um 5 Prozent (und nicht um wie ursprünglich vorgesehen um 10 Prozent) reduzieren. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die WAK-S den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung anerkannt hat und dass sie ausdrücklich keine Mehreinahmen zulassen will. Unverständlich ist für den HEV-Schweiz, dass der neue Gegenvorschlag keinen Abzug der Unterhaltskosten zulassen will und sogar die Abzüge für Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische Arbeiten streichen will.  Nach Ansicht des HEV Schweiz sind diese Abzüge unbedingt beizubehalten. Insbesondere der Investitionsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und somit auch volkswirtschaftlich wertvoll.

 

Der Verband hält an seiner Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass seine Kritik im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt werden.

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HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch), 044 254 90 20

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

11/12/10

Wichtige Weichenstellung beim Eigenmietwert

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschloss am 11. November 2010 einstimmig, auf den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative des HEV Schweiz „Sicheres Wohnen im Alter“ nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid, denn der bundesrätliche Gegenvorschlag stellt die Wohneigentümer im Vergleich zum Status quo deutlich schlechter. Der HEV Schweiz hält an seiner Initiative fest.


Mit der heutigen Situation der Eigenmietwertbesteuerung scheint niemand so richtig zufrieden zu sein. Die Anzahl politischer Vorstösse zu diesem Thema belegt dies eindrücklich. Daher spricht sich die WAK- S mit 8 zu 3 Stimmen grundsätzlich für einen Systemwechsel aus. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten. Dabei ist ihr wichtig, dass der Systemwechsel aufkommensneutral durchgeführt wird, d. h. der Staat darf steuerlich nicht von der Umgestaltung profitieren. Zudem soll der Vorschlag vorsehen, dass der Mittelstand nicht schlechter gestellt und den jungen Bevölkerungsschichten der Erwerb von Wohneigentum nicht erschwert wird. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkennt und dass sie das wichtige Kriterium des Mehreinahmenverbots ausdrücklich fordert.

 

Nach Ansicht des HEV Schweiz muss zudem ein Unterhaltsabzug vorgesehen werden. Dieser Abzug ist für die Bauwirtschaft äusserst wichtig, da Unterhaltsinvestitionen Konjunkturstützend wirken. Der Förderungsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Schliesslich ist darauf zu achten, dass der Systemwechsel die Schuldenamortisierung fördert. In der Schweiz bestehen heute Hypothekarschulden von ca. 724,8 Milliarden Franken. Bei einer Bevölkerung in der Schweiz von rund 7,7 Mio. Personen ergibt das eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 94‘000 Franken.

Wie geht es weiter?

Die WAK-S tritt auf den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht ein, anerkennt aber grundsätzlich den Handlungsbedarf. Die Beratung über die HEV-Initiative sowie den Systemwechsel wird am 24./25. Januar 2011 fortgesetzt. Der HEV-Schweiz hält seinerseits an seiner Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass die oben erwähnten Punkte im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt werden.

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HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch) 044 254 90 20

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

Nun ist es offiziell: Die "Zwillingsinitiative" des HEV Schweiz ist gültig zustande gekommen

Die "Zwillingsinitiative" des Hauseigentümerverbands Schweiz steht nun definitiv: Die Eigenmietwert-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" ist mit 111 861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 120 460 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die Bundeskanzlei hat mitgeteilt, dass die beiden Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche am 23. Januar 2009 eingereicht wurden, gültig zustande gekommen sind. Mit seinen beiden Initiativen will der Hauseigentümerverband das Wohneigentum in der Schweiz nachhaltig fördern. Hierzu soll das steuerbegünstigte Bausparen eingeführt sowie eine Anpassung bei der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung vorgenommen werden.

Sicheres Wohnen im Alter

Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden.

Eigene vier Wände dank Bausparen

Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" will schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Das Bausparmodell des HEV Schweiz sieht vor, dass die Bauspargelder und die aufgelaufenen Zinsen während maximal zehn Jahren von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden. Jede in der Schweiz steuerpflichtige Person soll während dieser Dauer für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum bis zu 10`000 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen können (gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten: maximal 20'000 Franken).

 

Eckpunkte der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"

  • Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
  • Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
  • Abzug maximal 10`000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich).
  • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
  • Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person.
  • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.

 

Eckpunkte der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"

  • Ab AHV-Alter: einmaliges Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum entfällt.
  • Bei Ausübung des Wahlrechts: Eigenmietwert fällt weg. Gleichzeitig können die Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung nicht mehr abgezogen werden.
  • Unterhaltskosten können bis maximal 4'000 Franken jährlich abgezogen werden.
  • Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Die Ausübung des Wahlrechtes ist jederzeit nach Erreichen des AHV-Alters möglich.
  • Die abgegebene Wahlerklärung ist für die Zukunft bindend.

 

Kontakt

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch) 044/254 90 20

Dr. Rudolf Steiner, Präsident
Ansgar Gmür, Direktor