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>>> zur Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»
 

06/16/11

Wohneigentum: Nationalrat setzt Zeichen für eine Systemverbesserung

Der HEV Schweiz ist über die Zustimmung zu seiner Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ hoch erfreut. Der Verband begrüsst es, dass der Nationalrat die Probleme der geltenden Wohneigentumsbesteuerung angehen will. Auf den Gegenvorschlag zur HEV Initiative ist der Nationalrat nicht eingetreten.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Das geltende System wird vor allem bei älteren Wohneigentümern als ungerecht empfunden. Sie haben vielfach im Laufe der Zeit gespart und würden gerne im Hinblick auf ein schuldenfreies Wohnen im Alter ihre Hypothekarverschuldung reduzieren. Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung bestraft jedoch das Abzahlen von Schulden. Dies gilt umso mehr, wenn die Rentenentwicklung mit den Eigenmietwerterhöhungen nicht mehr Schritt hält. Die Volksinitiative des HEV Schweiz will daher Wohneigentümern ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit einräumen, für die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge zu optieren.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hat  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag würden viele Wohneigentümer steuerlich noch stärker belastet als heute.

 

Der Hauseigentümerverband begrüsst die zustimmende Haltung des Nationalrats zu seiner Volksinitiative sowie die Ablehnung des Gegenvorschlags. Denn es ist aus Sicht des Hauseigentümerverbandes unverständlich, dass Wohneigentümer weiterhin vom Fiskus dafür bestraft werden sollen, dass sie ihre Schulden abzahlen wollen.

 

Mit dem Beschluss will der Nationalrat die Schwächen des geltenden Systems der Eigenmietwertbesteuerung ausmerzen und das für den Staat so wichtige Wohneigentum endlich fördern.

Kontakt

HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz           

04/19/11

Hauseigentümerverband enttäuscht über Ablehnung seiner Volksinitiative

Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates lehnte die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 14 zu 12 Stimmen ab. Anders als der Ständerat will die Kommission der Volksinitiative keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Sie empfiehlt dem Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Gesetzesvorschlag des Ständerats nicht einzutreten. Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert, dass die knappe Mehrheit der Nationalratskommission die Probleme der geltenden Wohneigentumsbesteuerung nicht angehen will. Der HEV Schweiz hält an seiner Initiative fest.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Das geltende System der Wohneigentumsbesteuerung wird vor allem bei älteren Wohneigentümern als belastend und ungerecht empfunden. Sie haben vielfach im Laufe der Zeit gespart und würden gerne im Hinblick auf ein schuldenfreies Wohnen im Alter ihre Hypothekarverschuldung reduzieren. Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung bestraft jedoch das Abzahlen von Schulden. Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens, dem keine abzugsfähigen Schulden mehr gegenüberstehen, wird zur Belastung. Dies gilt umso mehr, wenn die Rentenentwicklung mit den Eigenmietwerterhöhungen nicht mehr Schritt hält. Rentner stehen unter dem Damoklesschwert stetiger Eigenmietwerterhöhungen. Die Volksinitiative des HEV Schweiz will daher Wohneigentümern ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit einräumen, für die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge zu optieren.

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung der Nationalratskommission zu seiner Volksinitiative. Es ist aus Sicht des Hauseigentümerverbandes unverständlich, dass Stockwerkeigentümer und Hauseigentümer weiterhin vom Fiskus dafür bestraft werden sollen, dass sie ihre Schulden abzahlen wollen.

 

Es liegt nun am Nationalrat, das Wohneigentum als „unbelastete“ Altersvorsorge zu ermöglichen und die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes zu unterstützen – oder ihr zumindest einen Gesetzesvorschlag entgegenzusetzen, der die berechtigten Anliegen der Initiative aufnimmt.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

03/15/11

Wohneigentümer: Ständerat anerkennt Handlungsbedarf

Der Ständerat lehnte die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 28 zu 3 Stimmen ab. Er erkennt aber den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung und hat mit 22 zu 14 Stimmen einen angepassten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz gutgeheissen. Der HEV Schweiz hält bis auf Weiteres an seiner Initiative fest.

 

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge optieren können. Der vom Ständerat angenommene Gegenvorschlag will jedoch einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwingend wegfallen. Im Gegenzug würden auch die meisten steuerlichen Abzüge abgeschafft. Zur Wohneigentumsförderung würde für Ersterwerber ein Ersterwerberabzug vorgesehen. Dieser beträgt für das erste Jahr nach dem Erwerb von Wohneigentum höchstens 6‘000 Franken (für Ehepaare von 12‘000 Franken) und reduziert sich jährlich um 5 Prozent.

 

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der  Eigenheimbesitzer bezieht, hat  der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie müssten nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern, könnten jedoch ihre Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen. Damit werden private Vermieter bedeutend schlechter gestellt als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen. 

 

Für den HEV Schweiz ist unverständlich, dass Abzüge für Energiesparmassnahmen gestrichen werden. Begrüssenswert ist immerhin, dass der Ständerat (im Gegensatz zum Bundesrat)  denkmalpflegerische Arbeiten weiterhin zum Abzug zulassen will. Mit 17 zu 13 Stimmen unterstützte  der Ständerat sodann einen Antrag von SR Alex Kuprecht (SVP/SZ), jährliche Unterhaltsabzüge in der Höhe von maximal 6‘000 Franken – alle 5 Jahre doppelt so viel - zuzulassen. Allerdings gilt dieser Abzug nur bei der direkten Bundessteuer, nicht aber bei der viel stärker ins Gewicht fallenden kantonalen Einkommenssteuer. Unterhaltsabzüge sind sinnvoll, denn sie fördern den Erhalt der baulichen Substanz und sind somit im öffentlichen Interesse. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und daher auch volkswirtschaftlich wertvoll.

 

Mit dem Gegenvorschlag würden viele Wohneigentümer steuerlich noch stärker belastet als heute. Zudem hat der Ständerat bereits angekündigt, als Begleitmassnahme auch noch eine Verfassungskompetenz für eine Zweitwohnungssteuer vorzuschlagen.

 

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung des Ständerates zu seiner Volksinitiative. Der Verband lehnt den Gegenvorschlag ab und hält an seiner Initiative fest. Es ist nun an der nationalrätlichen Kommission und anschliessend am Nationalrat, den Anliegen der privaten Immobilieneigentümer gebührend  Rechnung zu tragen.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz    

Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»

Wir wollen, dass Sie Ihr Eigentum auch im Alter geniessen können.

Wohneigentum bekommt man selten geschenkt. Oft muss zuerst auf vieles verzichtet und jahrelang gespart werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Wohneigentum auch im Alter finanziell tragbar bleibt.

auf einen Blick:

«Sicheres Wohnen im Alter»

  • Einmaliger Entscheid ab AHV-Alter: Eigenmietwertbesteuerung ja oder nein. Die abgegebene Wahlerklärung ist für die Zukunft bindend.
  • Eigenmietwert bleibt: Abzugsmöglichkeiten wie bisher.
  • Eigenmietwert fällt weg: Die Schuldzinsen und Versicherungsprämien können nicht mehr abgezogen werden.
  • Unterhaltskosten bis maximal 4'000 Franken können weiterhin abgezogen werden.
  • Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, können voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

01/26/11

Neuer Gegenvorschlag zur HEV-Initiative

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lehnt die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des HEV Schweiz mit 11 zu 1 Stimme ab, stellt ihr aber mit 7 zu 4 Stimmen einen überarbeiteten Gegenvorschlag gegenüber. Zudem wurde mit 6 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, welche eine verfassungsmässige Grundlage für die Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Liegenschaften bieten soll. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkannt hat und sie im Gegensatz zum bundesrätlichen Gegenvorschlag eine Erhöhung des Ersterwerberabzuges vorsieht. Der HEV Schweiz lehnt jedoch eine neue Zweitwohnungssteuer ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.

 

Nachdem die WAK-S am 11. November 2010 einstimmig beschloss, auf den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative des HEV Schweiz „Sicheres Wohnen im Alter“ nicht einzutreten, hat sie die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gegenvorschlags ohne Mehreinnahmen beauftragt. Mit dem nun verabschiedeten Gegenvorschlag  wird der Ersterwerberabzug von 5‘000 auf 6‘000 Franken erhöht (Ehepaare von 10‘000 auf 12‘000 Franken). Sodann soll sich dieser Abzug jährlich um 5 Prozent (und nicht um wie ursprünglich vorgesehen um 10 Prozent) reduzieren. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die WAK-S den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung anerkannt hat und dass sie ausdrücklich keine Mehreinahmen zulassen will. Unverständlich ist für den HEV-Schweiz, dass der neue Gegenvorschlag keinen Abzug der Unterhaltskosten zulassen will und sogar die Abzüge für Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische Arbeiten streichen will.  Nach Ansicht des HEV Schweiz sind diese Abzüge unbedingt beizubehalten. Insbesondere der Investitionsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und somit auch volkswirtschaftlich wertvoll.

 

Der Verband hält an seiner Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass seine Kritik im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt werden.

Kontakt

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch), 044 254 90 20

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

Tagesschau vom 5.9.2007

Hauseigentümer lancieren Zwillingsinitiative

Der Hauseigentümerverband Schweiz hat mit der Unterschriftensammlung für seine Zwillingsinitiative begonnen. Mit den zwei Volksbegehren soll das Bausparen eingeführt und die Besteuerung des Eigenmietwertes für Rentner abgeschafft werden.

Zwillingsinitiative in der Tagesschau


Quelle: SF / Tagesschau / 5.9.2007