Wieso sieht die Volksinitiative des HEV Schweiz für die Kantone die zwingende Einführung des Bausparens vor? Würde die fakultative Einführung des Bausparens nicht dem Föderalismus und der Steuerhoheit der Kantone besser entsprechen?
Der HEV Schweiz will das Bausparen gesamtschweizerisch für alle ermöglichen. Eine fakultative Ausgestaltung würde zwei Abstimmungen benötigen: Zum einen die Verfassungsänderung auf Bundesebene und zum anderen eine Abstimmung im jeweiligen Kanton, der das Bausparen einführen möchte. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Einführung führen. Hinzu kommt, dass sich Ständerat bisher mit dem Argument gegen das Bausparen aussprach, dass eine fakultative Einführung des Bausparens nicht steuerharmonisierungskonform ist. Das obligatorische Bausparmodell des HEV Schweiz steht demgegenüber mit der Steuerharmonisierung im Einklang.
Wenn nun durch das Bausparen mehr Personen Wohneigentum nachfragen, wirkt dies dann nicht preistreibend auf die Immobilienpreise?
Nein, dem ist nicht so. Die Immobilienpreise sind immer Schwankungen unterworfen. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei die allgemeine Wirtschaftslage sowie die Höhe der Hypothekarzinsen. Aber auch die Grösse des Angebotes (Bautätigkeit) spielt eine Rolle. Der Einfluss des Bausparens auf die Preisbildung im Immobilienmarkt ist zu gering, um neben den anderen Faktoren ins Gewicht zu fallen.
Hat die Volksinitiative nur Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer oder auch auf die Gemeinde- und Staatssteuern?
Die Volksinitiative bezweckt eine Änderung sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Staats- und Gemeindesteuern. Die Bausparabzüge sollen umfassend steuerbefreit sein.
Bausparen hat doch nur weitere Steuerausfälle zur Folge, steigen dann nicht ganz einfach die Steuern für alle andern?
Nein, das trifft nicht zu. Durch die höheren wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau profitieren neben der Bauwirtschaft auch andere Branchen. Das Gemeinwesen profitiert wiederum von den in der Privatwirtschaft erwirtschafteten Erträgen in Form von Steuern und Abgaben. Insgesamt werden die durch die Bausparabzüge verminderten Steuererträge deshalb um ein Mehrfaches kompensiert, was für die Staatskasse zu einem effektiven Steuergewinn führt.
Werden so die Wohneigentümer nicht einfach bevorteilt?
Nein, Bausparen verhilft zu Wohneigentum. Eigentum wiederum schafft Verantwortung. Es gilt eine Politik für jene Menschen zu machen, die in unserem Land etwas leisten wollen. Zukünftige Eigentümer sorgen selbstverantwortlich fürs Alter oder für schlechte Zeiten vor.
Die Schweiz ist ein Volk von Mietern. Wer will denn Wohneigentum?
Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben den Traum von den eigenen vier Wänden. Die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus nimmt in der Bevölkerung einen hohen Stellen-wert ein. Das Bausparmodell des HEV will möglichst vielen und vor allem der jungen Generation das Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
Warum verwendet man nicht einfach die zweite oder dritte Säule zur Wohneigentumsförderung?
Das Wohneigentum als Altersvorsorge ist als Ergänzung zur zweiten und dritten Säule zu sehen. Werden Gelder aus der zweiten oder dritten Säule für Wohneigentum bezogen, sind diese zu versteuern. Zudem verkleinern sich dann die Pensions-ansprüche. Das Bausparen soll dies gerade vermeiden.
Die obligatorische Altersvorsorge soll für den eigentlichen Zweck erhalten bleiben.
Werden die Mieter nicht durch die neuen Abzüge benachteiligt?
Nein, das Bausparen ist gerade für Noch-Mieter und die jüngere Generation gedacht. Erst kürzlich titelte die Schweizer Boulevard-Zeitung: «Genug vom Mieter-Leben! Wir wollen ein Haus». Um dann klein die Frage zu stellen: Aber können wir s bezahlen? Damit möglichst viele ein Eigenheim bezahlen können, fordert der HEV die rasche Einführung des Bausparens!
