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11/09/11

Die Bausparinitiativen kommen gestaffelt zur Abstimmung

Heute hat der Bundesrat entschieden, dass am 11. März 2012 die Bauspar-Initiative aus dem Kanton Baselland zur Abstimmung gelangt und voraussichtlich am 17. Juni 2012 die Bausparinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des HEV Schweiz dem Stimmvolk vorgelegt wird. Der HEV Schweiz bedauert diesen Beschluss, der die unverfälschte Willenskundgabe des Stimmvolkes erschwert.

 

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Bausparinitiativen gestaffelt dem Schweizer Stimmvolk vorgelegt werden. Damit schafft der Bundesrat viel Rechtsunsicherheit. Zudem wird dem Schweizer Stimmvolk die verfassungsrechtlich garantierte freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe erschwert. Es ist äusserst verwirrend, dass innert kürzester Zeit zwei Verfassungsnormen zum selben Sachverhalt (Bausparen), die einander jedoch teilweise widersprechen, dem Stimmvolk unterbreitet werden. Der Bundesrat hätte es in der Hand gehabt, durch die Festlegung des gleichzeitigen Urnengangs über beide Bausparinitiativen dem Volk eine echte Auswahl zwischen zwei Bausparvarianten zu ermöglichen. Das Volk hätte seinen Willen somit unverfälscht von Interpretationen zum Ausdruck bringen können. Die Bausparinitiativen werden ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments zur Abstimmung gebracht, da sich die beiden Räte nicht auf eine Empfehlung an das Stimmvolk einigen konnten.

 

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“

 

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich.

 

Kontakt

HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

 

09/29/11

Ständerat konsequent gegen die Wohneigentumsförderung

Die Einigungskonferenz hat gestern ihren Räten beantragt, die Bausparinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Der  Nationalrat ist dieser Abstimmungsempfehlung nachgekommen. Der Ständerat hält hingegen an seiner ablehnenden Haltung fest. Es wird daher vom Parlament keine Abstimmungsempfehlung zum Bausparen geben. Der HEV Schweiz ist über diesen Beschluss enttäuscht.

 

Während der Nationalrat gestern dem Antrag der Einigungskonferenz auf eine Annahmeempfehlung gefolgt ist, will der Ständerat weiterhin nichts vom Bausparen wissen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Auffassung wird es in der Abstimmung zum Bausparen keine Abstimmungsempfehlung seitens des Parlaments geben. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf behält sich jedoch vor, dennoch eine Empfehlung abzugeben und dies, obwohl gemäss Gesetz keine von der Haltung des Parlaments abweichende Abstimmungsempfehlung herausgegeben werden darf. Denn wenn das Parlament nichts sage, dann dürfe der Bundesrat durchaus eine Meinung haben, ohne dass er vom „Nichtssagen“ des Parlaments abweiche. Diese Interpretation der Bundesrätin ist demokratisch nicht haltbar. Schlagendes Argument der Bundesrätin gegen das Bausparen ist, dass die Vorlage aufgrund der Rechtsgleichheit verfassungswidrig sei. Abgesehen davon, dass die behauptete Rechtsungleichheit haltlos ist, bleibt die Bundesrätin auch eine Erklärung schuldig, inwiefern eine Verfassungsinitiative verfassungswidrig sein kann.

 

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“

 

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. ^

 

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HEV Schweiz
info@hev-schweiz.ch
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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz

09/27/11

Steifer Ständerat bei der Wohneigentumsförderung

Heute hat der Ständerat Volk und Ständen die Bausparinitiativen erneut zur Ablehnung empfohlen. Der HEV Schweiz ist über diesen Beschluss sehr enttäuscht. Dieser Entscheid widerspricht der Ansicht des Nationalrats, der dem Bausparen jeweils mit grosser Mehrheit  zustimmt.

 

Der Ständerat bestätigte heute erneut seine Ablehnung der Bausparinitiativen. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der den Vorlagen mit zwei Drittel Mehrheit klar zustimmt. Es ist äusserst bedauerlich, dass der Ständerat den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsförderung nicht anerkennt. Denn die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stösst in der Bevölkerung auf grosses Wohlwollen. Der Ständerat will dem Mittelstand beim Erwerb von Wohneigentum nicht unter die Arme greifen. Begründet wird dies mit dem schwammigen Argument der Rechtsgleichheit. Der Ständerat bevorzugt es, im Status quo zu verharren und verpasst erneut die Gelegenheit, das Wohneigentum in der Schweiz zu fördern.

 

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“


Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich  zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in (Schulden-)Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich.

 

Wie geht es weiter


Die Bausparinitiativen kommen in die Einigungskonferenz. Die Schlussabstimmung hat spätestens bis am 23. Juli 2012 zu erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, um die Bausparinitiativen dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Als mögliche Abstimmungstermine stehen der 11. März 2012 oder der 17. Juni 2012 im Raum.

 

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz

09/22/11

Der Nationalrat bekennt sich erneut zum Bausparen

Nachdem gestern der Ständerat das Bausparen abgelehnt hat, bekräftigt heute der Nationalrat mit grosser Mehrheit erneut seine Zustimmung zum Bausparen. Der HEV Schweiz ist über die Zustimmungsempfehlung hocherfreut.

 

Der Ständerat hat gestern die Bausparinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ äusserst knapp mit 17 zu 16 Stimmen abgelehnt. Ganz anders der Nationalrat: Mit 101 zu 61 bzw. 100 zu 60 Stimmen  hat er heute die Bausparinitiativen des Hauseigentümerverbandes Schweiz sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Annahme empfohlen. Damit bleibt der Nationalrat seiner positiven Haltung gegenüber dem Bausparen als geeignetes Instrument zur Wohneigentumsförderung treu. Er will damit unter anderem der Tatsache Rechnung tragen, dass sich rund 76 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz Wohneigentum wünschen. Insbesondere jungen Familien soll mit dem Bausparen der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden.

 

Dringend nötige Wohneigentumsförderung


Die Wohneigentumsquote der Schweiz ist im Vergleich mit dem benachbarten Ausland auffällig tief. Bausparen wird in vielen benachbarten Ländern erfolgreich praktiziert. Gemäss Erfahrungen aus dem Kanton Baselland, der das Bausparen als einziger Kanton bereits kennt, spricht das Bausparen zum grössten Teil Haushalte mit mittlerem Einkommen an. Auch volkswirtschaftliche Impulse gehen vom Bausparen aus. In der Schweiz tut eine Förderung des Wohneigentums Not. Bisher geschah sehr wenig, um dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung gerecht zu werden.

 

Wie geht es weiter


Die Bausparinitiativen werden zurück an den Ständerat zur Beratung gehen. Dieser ist nun aufgerufen, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen. Spätestens bis am 23. Juli 2012 muss die Abstimmungsempfehlung der Räte in der Schlussabstimmung erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, die Volksabstimmung zu organisieren. Als Abstimmungstermine stehen der 11. März 2012 oder der 17. Juni 2012 im Raum.

09/21/11

Ständerat stellt sich bei der Wohneigentumsförderung quer

Heute hat der Ständerat Volk und Ständen die Bausparinitiativen zur Ablehnung empfohlen. Der HEV Schweiz ist über diesen Beschluss sehr enttäuscht. Dieser Entscheid widerspricht der Ansicht des Nationalrats, der dem Bausparen jeweils mit grosser Mehrheit  zustimmt.

 

Nachdem der Ständerat am 17. Juni 2011 seinen eigenen Gegenvorschlag zu den Bausparinitiativen abgelehnt hat, bestätigte er heute erneut auch seine ablehnende Haltung zu den Bausparinitiativen. Dem gegenüber hat sich der Nationalrat am 15. September 2011 mit zwei Drittel Mehrheit klar für das Bausparen ausgesprochen. Es ist äusserst bedauerlich, dass der Ständerat den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsförderung nicht anerkennt. Denn die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stösst in der Bevölkerung auf grosses Wohlwollen. Damit will der Ständerat im Status quo verharren und verpasst erneut die Gelegenheit, das Wohneigentum in der Schweiz zu fördern.

 

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“


Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich  zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in (Schulden-)Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich.

 

Wie geht es weiter

 

Die Schlussabstimmung hat spätestens bis am 23. Juli 2012 zu erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, um die Bausparinitiativen dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf nannte in der Nationalratssitzung als mögliche Abstimmungstermine den 13. März 2012 oder den 17. Juni 2012.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz

Der Nationalrat steht zum Bausparen

Der Nationalrat bekennt sich erneut zur Bausparinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“. Der HEV Schweiz ist über die Zustimmungsempfehlung hoch erfreut.

 

Der Ständerat hatte in der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2011 seinen eigenen Gegenvorschlag zu den Bausparinitiativen abgelehnt. Ganz anders der Nationalrat: Mit heutigem Beschluss möchte er Volk und Ständen die Bausparinitiativen des Hauseigentümerverbandes Schweiz sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Annahme empfehlen. Der Rat folgt mit diesem Beschluss seiner vorbereitenden Kommission, die die Bausparinitiativen bereits zur Annahme empfohlen hatte. Damit bleibt der Nationalrat seiner positiven Haltung gegenüber dem Bausparen als geeignetes Instrument zur Wohneigentumsförderung treu. Er will damit unter anderem der Tatsache Rechnung tragen, dass sich rund 76 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz Wohneigentum wünschen. Insbesondere jungen Familien soll mit dem Bausparen der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden.

 

Zudem hat der Nationalrat der Kommissionsmotion zugestimmt, die dem Bundesrat empfiehlt, zuerst die HEV- Bausparinitiative zur Volksabstimmung zu bringen und erst danach diejenige der SGFB. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Beschluss, da es mehr Sinn macht, das Volk zuerst über die obligatorische Einführung des Bausparens durch die Kantone abstimmen zu lassen und erst danach über die fakultative Einführung. Bei einer Annahme der ersten Volksinitiative könnte die zweite durch das Initiativkomitee zurückgezogen werden.

Dringend nötige Wohneigentumsförderung

Die Wohneigentumsquote der Schweiz ist im Vergleich mit dem benachbarten Ausland auffällig tief. Die HEV-Initiative sieht die zwingende Einführung des Bausparens für den Bund sowie in den Kantonen vor und entspricht damit der Steuerharmonisierung. Sie eignet sich für die Förderung des Wohneigentums entsprechend dem Verfassungsauftrag. Die Kommission liess sich insbesondere nicht von den Argumenten der Bauspargegner blenden, die die Wirksamkeit des steuerlich begünstigten Bausparens für den Mittelstand zu Unrecht anzweifelten. Gemäss Erfahrungen aus dem Kanton Baselland, der das Bausparen als einziger Kanton bereits kennt, spricht das Bausparen zum grössten Teil Haushalte mit mittlerem Einkommen an. Auch volkswirtschaftliche Impulse gehen vom Bausparen aus.

Wie geht es weiter

Die Bausparinitiativen werden am 21. September 2011 vom Ständerat beraten werden. Dieser ist nun aufgerufen, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen. Spätestens bis am 23. Juli 2012 muss die Abstimmungsempfehlung der Räte in der Schlussabstimmung erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, die Volksabstimmung zu organisieren.

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Telefon 044 254 90 20

 

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz      
NR Hans Rudolf  Gysin, Präsident SGFB

08/31/11

Bausparen von Nationalratskommission unterstützt

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat sich erneut für die Bausparinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ ausgesprochen. Der HEV Schweiz ist über die Zustimmungsempfehlung hoch erfreut.

 

Der Ständerat hatte in der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2011 seinen eigenen Gegenvorschlag zu den Bausparinitiativen abgelehnt. Die WAK-N hat nun ihrem Rat erneut die Zustimmung zur Bausparinitiative des HEV Schweiz sowie zur Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) empfohlen. Die WAK-N meint es ernst mit der Wohneigentumsförderung. Sie hat der Tatsache Rechnung getragen, dass sich rund 76 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz Wohneigentum wünschen. Die Kommission ist der Überzeugung, dass das Bausparen zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in der Schweiz beitragen kann, indem insbesondere jungen Familien der Zugang zu Wohneigentum erleichtert wird.

 

Zudem hat die Kommission einer Motion zugestimmt, die dem Bundesrat empfiehlt, zuerst die HEV- Bausparinitiative zur Volksabstimmung zu bringen und erst danach diejenige der SGFB. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Beschluss, da es mehr Sinn macht, das Volk zuerst über die obligatorische Einführung des Bausparens durch die Kantone abstimmen zu lassen und erst danach über die fakultative Einführung. Bei einer Annahme der ersten Volksinitiative könnte die zweite durch das Initiativkomitee zurückgezogen werden.

Dringend nötige Wohneigentumsförderung


Die Wohneigentumsquote der Schweiz ist im Vergleich mit dem benachbarten Ausland auffällig tief. Die HEV-Initiative sieht die zwingende Einführung des Bausparens für den Bund sowie in den Kantonen vor und entspricht damit der Steuerharmonisierung. Sie eignet sich für die Förderung des Wohneigentums entsprechend dem Verfassungsauftrag. Die Kommission liess sich insbesondere nicht von den Argumenten der Bauspargegner blenden, die die Wirksamkeit des steuerlich begünstigten Bausparens für den Mittelstand zu Unrecht anzweifelten. Gemäss Erfahrungen aus dem Kanton Baselland, der das Bausparen als einziger Kanton bereits kennt, spricht das Bausparen zum grössten Teil Haushalte mit mittlerem Einkommen an. Auch volkswirtschaftliche Impulse gehen vom Bausparen aus.

Wie geht es weiter


Die Bausparinitiativen werden in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden. Dieser ist nun aufgerufen, der Empfehlung seiner Kommission zu folgen und die Bausparinitiative des HEV Schweiz zur Annahme zu empfehlen. Spätestens bis am 23. Juli 2012 muss die Abstimmungsempfehlung der Räte erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, die Volksabstimmung zu organisieren.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

03/23/11

Kommission stimmt dem Bausparen zu

An der heutigen Sitzung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit 15 zu 8 Stimmen den indirekten Gegenentwurf zu den Bausparinitiativen gutgeheissen. Die WAK-N folgt damit dem Beschluss des Ständerats. Der HEV Schweiz ist über die Haltung der WAK-N sehr erfreut.

 

Auch die WAK-N möchte das Wohneigentum in der Schweiz fördern. Sie hat damit der Tatsache Rechnung getragen, dass sich rund 76 % der Stimmberechtigten in der Schweiz Wohneigentum wünschen. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass das Bausparen zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in der Schweiz beitragen kann, indem insbesondere jungen Familien der Zugang zu Wohneigentum erleichtert wird. Ein Änderungsantrag, welcher das steuerlich begünstigte Bausparen auch auf den Erwerb von Wohnbaugenossenschaftsanteilen erweitern wollte, wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls in der Minderheit (mit 15 zu 8 Stimmen) blieb ein Antrag, welcher das steuerlich begünstigte Bausparen nur auf jene Personen begrenzen wollte, welche über weniger als 60‘000 Franken steuerbares Einkommen und weniger als 250‘000 Franken steuerbares Vermögen verfügen.

Wohneigentumsförderung für den Mittelstand wird real

Der Nationalrat stand dem Bausparen stets positiv gegenüber. Die heute angenommene Vorlage sieht die zwingende Einführung des Bausparens für den Bund sowie in den Kantonen vor. Die Kommission liess sich insbesondere nicht von den Argumenten der Kommissionsminderheit überzeugen, die die Wirksamkeit des steuerlich begünstigten Bausparens für den Mittelstand zu Unrecht anzweifelte. Auch das Argument, dass Haushalte gefördert würden, die es nicht nötig hätten (Mitnahmeeffekte), liess die Kommission nicht gelten. Der erläuternde Bericht zur Vorlage erklärt denn auch ausdrücklich, dass das Bausparen (insbesondere für hohe Einkommen) sehr wenig Anreiz zu Steueroptimierung bietet. Mit dieser Entscheidung hält die Kommission an ihrem Standpunkt fest, das Bausparen zu unterstützen und hat einmal mehr die Chance genutzt, das von einer breiten Bevölkerungsschicht gewünschte und für den Staat so wichtige Wohneigentum zu fördern.

Wie geht es weiter

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat beraten. Über die Abstimmungsempfehlung zu den beiden Volksinitiativen, welche sich noch in der Differenzbereinigung zwischen den Räten befindet, wird die Kommission entscheiden, sobald die Räte definitiv über den indirekten Gegenvorschlag befunden haben.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz                        

02/23/11

Der Bundesrat will das Wohneigentum nicht fördern

Der Bundesrat lehnt das Bausparen aus nicht nachvollziehbaren Gründen weiterhin ab. Mit dieser Haltung erschwert es der Bundesrat dem Schweizerischen Mittelstand, Wohneigentum zu erwerben.
Die Argumente des Bundesrates sind sehr pauschal und lassen eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Bausparen vermissen. Nach seiner Auffassung sei das Bausparen kein wirksames „sozialpolitisches“ Mittel und habe negative volkswirtschaftliche Auswirkungen. Der HEV Schweiz bedauert die Haltung des Bundesrates sehr und verweist auf den Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung an den sich auch der Bundesrat halten müsste.

Fadenscheinige Argumente des Bundesrates

Mit dem Bausparen soll jungen Mietern mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn Jahren jährlich 10‘000 Franken (verheiratete 20‘000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abzuziehen um ein Eigenheim zu kaufen. Wird das Gesparte zweckentfremdet, erfolgt eine Nachbesteuerung. Diese Abzüge sind bescheiden und fallen für den Staat nicht ins Gewicht. In Bezug auf die Steuerausfälle, würde das Bausparen weniger als ca. 0,25 % der Steuereinnahmen (Bund, Kantone und Gemeinden, ohne Kirchensteuern) ausmachen. Das Bausparen ist daher ein äusserst effizientes und kostengünstiges Mittel, Wohneigentum zu fördern. Der Behauptung des Bundesrats, das Bausparen helfe denjenigen, die es gar nicht nötig hätten ein Eigenheim zu erwerben, entbehrt jegliche Grundlage. Im Gegenteil, die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland, der das Bausparen als einziger Kanton kennt, zeigen deutlich, dass ein Grossteil der Bausparer aus mittleren Schichten stammt. Insbesondere Schwellenhaushalte, die sich das Eigenheim ohne das Bausparen nicht oder erst viel später leisten könnten, profitieren vom Bausparen. Zudem hält der erläuternde Bericht zum Gegenvorschlag ausdrücklich fest, dass die Anreize zur Steueroptimierung mittels Bausparen gering blieben. Damit wird klargestellt, dass keine Steuerprivilegien für Leute eingeführt werden, die es nicht nötig hätten. Der Bericht erklärt sodann, dass im Bereich der sehr hohen Einkommen praktisch kein Unterschied zwischen bausparenden und nicht bausparenden Steuerpflichtigen bestehe. Es ist unverständlich, wieso gerade ein bürgerlicher Bundesrat die Augen vor diesen Tatsachen verschliesst und damit einem breiten Anteil der Bevölkerung beim Erwerb von Wohneigentum Steine in den Weg legt.

Bausparen hilft auch Einkommensschwachen

Die Behauptung des Bundesrats, das Bausparen ermögliche es den Steuerpflichtigen nicht, genügend Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzuhäufen greift zu kurz. Zunächst muss in aller Deutlichkeit klargestellt werden, dass von linker Seite bereits jetzt der unberechtigte Vorwurf zu vernehmen ist, die Bauspareinlagen seien zu hoch. Und nun sind sie für den Bundesrat zu tief. Zudem hilft das Bausparen insbesondere auch den  einkommensschwachen  Haushalten, Mittel für Wohneigentum zu sparen, auch wenn während der Bauspardauer nicht immer die maximale Bauspareinlage geleistet werden kann. Doch wie sagt der Volksmund: „Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“…

Wunsch nach Eigenheim erfüllen

Entgegen der Behauptung des Bundesrates, lässt sich mit dem Bausparen die Fremdverschuldung verringern, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Auch hier kann auf die Erfahrungen des Kantons Baselland verwiesen werden, der (auch) einen volkswirtschaftlichen Nutzen des Bausparens feststellen kann. Rund 76% der Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Die vom Bundesrat angeführten Argumente überzeugen nicht. Schade ist der Bundesrat nicht bereit, das von der Bevölkerung gewünschte und für den Staat so wichtige Wohneigentum zu fördern.

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz    
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» Grafik Bausparer BL nach Einkommensklassen

02/21/10

Mieterverband missgönnt den Mietern das Bausparen

Heute hat der Schweizerische Mieterinnen– und Mieterverband Deutschschweiz (MV) in Bern eine Pressekonferenz gegen das Bausparen abgehalten. Der Widerstand des MV gegen das Bausparen ist nicht uneigennützig. Soll doch verhindert werden, dass Mieter des schweizerischen Mittelstandes zu Wohneigentum gelangen.

 

Die Veranstaltung tagte unter dem Titel „Bausparen: Bitte Notbremse ziehen“. Das Argument, mit dem Bausparen werden massive Steuerabzüge vorgesehen, die vor allem bei hohen Einkommen zu hohen Abzügen führten, ist aus der Luft gegriffen.

Keine (zu) hohen Abzüge

Mit dem Bausparen soll jungen Mietern mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn Jahren jährlich 10‘000 Franken (verheiratete 20‘000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abzuziehen um ein Eigenheim zu kaufen. Wird das Gesparte zweckentfremdet, erfolgt eine Nachbesteuerung. Diese Abzüge sind bescheiden und fallen für den Staat nicht ins Gewicht. In Bezug auf die Steuerausfälle, die auf Bundesebene geringer als 36 Mio. Franken und auf Kantonsebene geringer als 96 Mio. Franken berechnet worden sind, handelt es sich beim Bausparen um ein äusserst kostengünstiges und effizientes Mittel zur Wohneigentumsförderung. Das Bausparen würde zur Anhebung der sehr tiefen Wohneigentumsquote in der Schweiz sowie zur Erfüllung des Verfassungsauftrages zu Wohneigentumsförderung beitragen. Bei Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden in der Höhe von rund 52,6 Mia. Franken (ohne Kirchensteuern) im Jahr 2007 macht das weniger als ca. 0,25 % der Steuereinnahmen aus. Interessant ist auch, dass im Ergebnisbericht zur Bausparvernehmlassung die angeblich zu hohen Abzüge kein Thema der Bauspargegner war. Der erläuternde Bericht zum Gegenvorschlag hält zusätzlich deutlich fest, dass die Anreize zur Steueroptimierung mittels Bausparen gering blieben. Damit wird klargestellt, dass keine Steuerprivilegien für Leute eingeführt werden, die es nicht nötig hätten. Insbesondere Schwellenhaushalte, die sich das Eigenheim ohne das Bausparen nicht oder erst viel später leisten könnten, profitieren vom Bausparen. Der Bericht erläutert sodann, dass im Bereich der sehr hohen Einkommen praktisch kein Unterschied zwischen bausparenden und nicht bausparenden Steuerpflichtigen bestehe. Das hinausposaunte Argument, dass das Bausparen bei hohen Einkommen zu hohen Abzügen führe, erscheint bei Lichte gesehen ohne Grundlage und daher plakativ und populistisch.

Bausparen ist ein Bedürfnis

Die Behauptung, das Stimmvolk hätte bereits zweimal nein zum Bausparen gesagt, ist schlichtweg falsch. Das Volk hatte noch nie die Gelegenheit sich allein zu einer Bausparvorlage zu äussern. Die Volksinitiativen „Wohneigentum für alle“ sowie „Steuerpaket 2001“ waren beides Pakete mit diversen Anpassungen im Bereich Steuern. Die Abstimmungsanalysen (GfS, Bern) lassen den Schluss nicht zu, das Schweizer Stimmvolk wolle das Bausparen nicht. Das Bausparen machte bei der Initiative „Wohneigentum für alle“ nur 1 % in der Wahrnehmung der Stimmenden aus. Nur ausnahmsweise sei bei der Befragung der Stimmenden spontan das Bausparen genannt worden. Erstaunlich ist, dass die Veranstaltung sich auch gegen den Gegenvorschlag des Bundesrates zur HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ sowie gegen die Initiative selbst wendete – ein klassischer Rundumschlag gegen alles, was mit Eigentum zu tun hat. Zumindest in Bezug auf den bundesrätlichen Gegenvorschlag ist der HEV Schweiz mit dem MV einig: dieser ist nicht zu gebrauchen.

Wunsch nach Eigenheim erfüllen

Mit dem Bausparen lässt sich die Fremdverschuldung verringern, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Rund 76% der Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Der von den Bauspargegnern eingeschlagene Weg und die angeführten Argumente zeugen von Missgunst und Neid. Nicht die Möglichkeit des Mittelstands für ein Eigenheim sparen zu können, sondern das Vorgehen der Bauspargegner lassen für die Zukunft nichts Gutes erahnen.

Kontakt HEV Schweiz

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz 044 254 90 20

01/26/11

Das Bausparen ist einen Schritt weiter

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat den Gegenvorschlagentwurf zu den Bausparinitiativen mit 6 zu 3 Stimmen verabschiedet. Sie beantragt aber ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimme, die Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ abzulehnen. Der HEV Schweiz begrüsst den Gegenvorschlag, der die Kernanliegen der HEV-Initiative aufnimmt.

 

Die WAK-S anerkennt das Bausparen als geeignetes Mittel, um dem Mittelstand den Wohneigentumserwerb zu erleichtern. Nach der Vernehmlassung des Gegenvorschlagentwurfes hat die WAK-S am 24. Januar 2011 einen Gegenvorschlag verabschiedet, der den Hauptanliegen der  HEV-Initiative Rechnung trägt. Das ist besonders erfreulich, denn in der Vergangenheit scheiterte das Bausparen jeweils am Ständerat, während der Nationalrat dem Anliegen stets positiv gegenüberstand.

Kernanliegen der HEV-Initiative aufgenommen

Mit dem verabschiedeten Modell soll jungen Mieterinnen und Mietern mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn Jahren jährlich 10‘000 Franken (verheiratete 20‘000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Gegenvorschlag (wie auch die HEV-Initiative) sieht aus steuerharmonisierungsrechtlichen Gründen die obligatorische Einführung des Bausparens für Bund und Kantone vor. Im Gegensatz zur HEV-Initiative sieht der Gegenvorschlag vor, dass die Zinsen auf den Bauspareinlagen und die Bauspareeinlagen als Vermögen besteuert werden. Sodann sieht der Gegenvorschlag im Unterschied zur HEV-Initiative vor, dass innert spätestens fünf Jahren nach Ablauf der maximalen Bauspardauer der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erfolgen muss, damit die Besteuerung aufgeschoben wird. Die Steuer wird nacherhoben, wenn innert fünf Jahren nach Erwerb der Liegenschaft deren Nutzung auf Dauer geändert oder das Eigentum an Dritte abgetreten wird. Auch im Todesfall und bei einem Wegzug ins Ausland erfolgt eine Nachbesteuerung.

 

Der Gesetzesvorschlag der Ständeratskommission nimmt daher die zentralen Anliegen der HEV-Initiative zum Bausparen auf und beschränkt sich als „Bausparen-light“ auf das Wesentliche.

Bausparen flott unterwegs

Nachdem nun der Gegenvorschlag verabschiedet ist, wird er in der Frühjahrssession 2011 vom Ständerat beraten werden.

Kontakt

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch), 044 254 90 20

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz

Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz

10/23/10

Das Bausparen wird konkret

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ und zur Bausparinitiative verabschiedet. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.

Die Ständeratskommission unterstützt ohne Gegenstimme das Bedürfnis der Wohneigentumsförderung und anerkennt das Bausparen als geeignetes Mittel, um dem Mittelstand den Wohneigentumserwerb zu erleichtern. Die Kommission hat daher einen Gesetzesentwurf zur Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ und zur Bausparinitiative verabschiedet. Das ist besonders erfreulich, denn in der Vergangenheit scheiterte das Bausparen jeweils am Ständerat, während der Nationalrat dem Anliegen stets positiv gegenüberstand. Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Das Bausparen führt sie diesem Ziel näher.

Bausparen light

Mit dem verabschiedeten Modell soll jungen Mieterinnen und Mietern mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn Jahren jährlich 10‘000 Franken (verheiratete 20‘000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Gegenvorschlag (wie auch die HEV-Initiative) sieht aus steuerharmonisierungsrechtlichen Gründen die obligatorische Einführung des Bausparens für Bund und Kantone vor. Im Gegensatz zur HEV-Initiative sieht der Gegenvorschlag vor, dass die Zinsen auf den Bauspareinlagen und die Bauspareeinlagen als Vermögen besteuert werden. Sodann sieht der Gegenvorschlag im Unterschied zur HEV-Initiative vor, dass innert spätestens fünf Jahre nach Ablauf der maximalen Bauspardauer der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erfolgen muss, damit die Besteuerung aufgeschoben wird. Die Steuer wird nacherhoben, wenn innert fünf Jahren nach Erwerb der Liegenschaft deren Nutzung auf Dauer geändert oder das Eigentum an Dritte abgetreten wird. Auch im Todesfall und bei einem Wegzug ins Ausland erfolgt eine Nachbesteuerung.

Der Gesetzesvorschlag der Ständeratskommission nimmt daher die zentralen Anliegen der HEV-Initiative zum Bausparen auf und beschränkt sich als „Bausparen-light“ auf das Wesentliche.

Bausparen flott unterwegs

Nachdem nun der Gegenvorschlag verabschiedet ist, wird er ab Anfang November 2010 in die Vernehmlassung geschickt.

Kontakt:

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch) 044 254 90 20
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz

06/30/10

Grünes Licht fürs Bausparen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat mit überwältigendem Mehr dem Ansinnen des Ständerates, der Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.

 

Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 dem Bausparen generell mit überwältigendem Mehr zugestimmt hatte, sprach sich auch der Ständerat am 8. Juni 2010 einstimmig für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz aus. Seine Kommission (WAK-S) hat in der Folge am 22. Juni 2010 mit 6 zu 1 Stimmen und 6 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative verabschiedet. Dieser Initiative hat nun die WAK-N wieder mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Mit 16 zu 10 Stimmen hat sich die Kommission zudem dafür ausgesprochen, dass Bausparprämien sowie Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien von den Steuern befreit werden. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte es die Kommission ab, der WAK-S zu beantragen, dass die Steuerbefreiung auf Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen unter 100'000 Franken zu beschränken. Damit sind sämtliche Steine aus dem Weg geräumt und die Schwesterkommission kann den indirekten Gegenentwurf ausarbeiten.

Bausparen macht Volkswirtschaft munter

Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv zu bewerten.

Bausparen flott unterwegs

Nachdem nun die WAK-N der Initiative zugestimmt hat, wird die WAK-S bis Ende August einen Vorentwurf ausarbeiten. Dieser Entwurf wird dann im September 2010 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Initiative lehnt sich an der HEV-Initiative an, beschränkt aber das Bausparen auf das absolute Minimum und präzisiert u. a. die Besteuerung nach Ablauf der maximalen Bauspardauer. Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Es ist hocherfreulich, dass National- und Ständerat dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen scheint.

06/24/10

Eigenmietwert abschaffen ist plötzlich aufkommensneutral

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für die Wohneigentümer abschaffen. Im Gegenzug sollen auch die Abzugsmöglichkeiten weitgehend abgeschafft werden. Der HEV Schweiz lehnt die Streichung des Unterhaltsabzugs sowie den ungenügenden Schuldzinsabzug ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.

 

Nebst der Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung will der Bundesrat die Abzüge massiv einschränken. Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte können nicht mehr geltend gemacht werden. Schuldzinsen werden nur noch im Umfang von 80% der steuerbaren Vermögenserträge zugelassen. Dies hat die ungerechte Folge, dass private Eigentümer von Mietliegenschaften nach wie vor die vollen Mietzinseinnahmen versteuern müssen, aber nur noch einen Teil ihrer Hypothekarzinse abziehen können.

 

Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Aufgrund der Vernehmlassung wurde der Gegenvorschlag leicht geändert, indem auf die verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer teilweise verzichtet wird. Anders als in der Botschaft zur Vernehmlassung bezeichnet der Bundesrat diese Mehreinnahmen nun als „schwarze Null“. Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Die neue Regelung würde allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. Franken führen. Trotz dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief. Der im Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer Umverteilung zulasten der jungen Wohneigentümern führen. Neuerwerber sind auf Hypothekarkredite angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Beschränkung des Schuldzinsabzuges hätte namentlich für Wohneigentümer mit hohen Hypotheken gravierende Mehrbelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel.

 

Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und kommen auch der Öffentlichkeit zugute. Es rechtfertigt sich daher, Unterhaltsabzüge auch beim Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung in einem beschränkten Umfang zum Abzug zuzulassen.

Position des HEV Schweiz

Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene Lösung. Die HEV-Initiative fordert keine generelle Abkehr vom geltenden System. Die geltende fiskalische Belastung der Wohneigentümer mit einem fiktiven Einkommen (Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt jedoch das schuldenfreie Wohneigentum als Altersvorsorge, weil schuldenfreie Eigentümer steuerlich bestraft werden. Die Wohneigentümer werden durch zahlreiche Steuern und Gebühren stark belastet. So zahlen sie hohe Vermögenssteuern, versteuern den Eigenmietwert, zahlen Handänderungs-, Grundstückgewinn- und teils zusätzlich noch Liegenschaftssteuern. Zudem fallen hohe Gebühren und Abgaben an. 

Kontakt:

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)   
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz 044 254 90 20
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz 044 254 90 20

06/08/10

Der Ständerat ist vom Bausparen überzeugt!

Der Ständerat setzt mit seinem heutigen Entscheid ein klares Zeichen für das Bausparen im Sinne der Volksinitiative des HEV Schweiz. Er hat dem Antrag von Ständerat Paul Niederberger einstimmig zugestimmt und damit seine Kommission beauftragt, die HEV-Initiative durch einen konkreten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe umzusetzen. Der HEV Schweiz ist darüber hoch erfreut.

 

Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 und die vorbereitende Kommission des Ständerates am 19. April 2010 der Bausparinitiative des HEV Schweiz zugestimmt hat, hat sich nun auch der Ständerat einstimmig für das Bausparen im Sinne der Bausparinitiative des HEV Schweiz ausgesprochen. Damit setzt der Ständerat ein deutliches Zeichen für die Wohneigentumsförderung in der Schweiz. Um dem Anliegen der Bausparinitiative des HEV Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, will der Ständerat der HEV-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Rat hat einen entsprechenden Antrag von SR Paul Niederberger einstimmig unterstützt und seine Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beauftragt, eine konkrete Umsetzung auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Es ist höchst erfreulich, dass nun auch der Ständerat Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsförderung mittels Bausparen anerkennt.

 

HEV-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt – ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv zu bewerten.

 

Bausparen in greifbarer Nähe

Nachdem nun der Ständerat dem Rückweisungsantrag zugestimmt hat, wird der Volksinitiative des HEV Schweiz ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe von der WAK-S gegenübergestellt. Dieser Gegenvorschlag wird von der WAK des Nationalrates sowie vom Ständerat und Nationalrat beraten werden müssen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag verlängert sich die Frist, bis die Bundesversammlung in der Schlussabstimmung dem Volk die Volksinitiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt, um zwölf Monate bis am 23. Juli 2012. Der Bundesrat hat innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung in der Bundesversammlung die Initiative dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.  

 

04/20/10

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates setzt ein deutliches Zeichen!

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat gestern der Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“ für ein steuergefördertes Bausparen zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.

Nachdem der Nationalrat bereits am 18. März 2010 der Bausparinitiative des HEV Schweiz mit überwältigendem Mehr zugestimmt hat, empfiehlt nun auch die WAK-S dem Ständerat die HEV-Initiative zur Annahme. Und das ungeachtet der Tatsache, dass sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz (FDK) für die Ablehnung der Bausparinitiative eingesetzt hat. Damit hat die WAK-S ein starkes Zeichen zu Handen des Plenums gesetzt. Sie sieht in der HEV-Initiative ein geeignetes Instrument, um die im internationalen Vergleich äusserst tiefe Wohneigentumsquote von ca. 35 Prozent in der Schweiz zu erhöhen. Eine Minderheit der WAK-S will der Initiative einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen der der HEV-Initiative weit entgegenkommt. Dieses Anliegen wurde mit 7 gegen 5 bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Ständerat wird in der Sommersession über die Initiative und den Minderheitsantrag befinden müssen.

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich  zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv.

Der Ständerat ist nun gefordert

Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt. Nachdem die WAK-S das Bausparen dem Ständerat zur Annahme empfiehlt, liegt es nun am Ständerat, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen für eine Starthilfe zum Wohneigentumserwerb zu setzen.

Kontakt

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, 044 254 90 20
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz, 044 254 90 20

03/18/10

Endlich Ernstmachen mit der Wohneigentumsförderung – Der Nationalrat setzt ein deutliches Zeichen!

Heute hat der Nationalrat gleich zwei Volksinitiativen für ein steuergefördertes Bausparen zugestimmt. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut.

Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) bereits am 18. Februar 2010 die Bausparinitiativen dem Nationalrat zur Annahme empfahl, hat nun auch der Nationalrat mit überwältigendem Mehr den beiden Bausparinitiativen zugestimmt. Während SVP, FDP und CVP in den Initiativen ein geeignetes Instrument sehen, um die im internationalen Vergleich äusserst tiefe Wohneigentumsquote von ca. 35 Prozent in der Schweiz endlich zu erhöhen, wollten die SP, Grüne und Grünliberalen die Initiative an den Bundesrat zurückweisen. Sie wollen den Bundesrat beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen auszuarbeiten.

Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz „Eigene vier Wände dank Bausparen“

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich  zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland – der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich. Ausserdem bewirkt das Bausparen eine hohe zusätzlich Wertschöpfung in der Immobilien-, Planungs- und Bauwirtschaft. Dies wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten verschaffen den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen und Abgabeerträge. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv.

Der Ständerat ist nun gefordert

Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt. Es liegt nun  am Ständerat, die Bausparinitiativen ebenfalls zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen für eine Starthilfe zum Wohneigentumserwerb zu setzen.

Kontakt:

HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Telefon 044 254 90 20
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz, Telefon 044 254 90 20
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02/25/09

Unverständliche Ablehnung des Bausparens durch den Bundesrat!

Der Bundesrat hat heute entschieden, dem Parlament zu empfehlen, die Bausparinitiative des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Bundeskanzlei hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die "Zwillingsinitiative" des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen besteht, gültig zustande gekommen ist: Die Eigenmietwert-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" mit 111 861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 120 460 gültigen Unterschriften.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Bausparinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass das Wohneigentum bereits ausreichend gefördert werde. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist über die rasche und deutliche Ablehnung überrascht und enttäuscht.

Bei der Einführung des Bausparens handelt sich um eine echtes Bedürfnis der Bevölkerung. Innert kürzester Frist sind zum Bausparen zwei voneinander unabhängige Volksinitiativen gültig zustande gekommen: Neben der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Schweiz hat auch die "Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens" eine Volksinitiative eingereicht, welche die Möglichkeit zur Einführung des steuerlich geförderten Bausparens verlangt. Zudem sind auf parlamentarischer Ebene im Moment mehrere Vorstösse zum Bausparen hängig.

Wieso der Bundesrat unter diesen Bedingungen nicht vertieft prüft, den beiden Volksinitiativen zumindest einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ist nicht verständlich.

Zum Inhalt der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"

  • Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
  • Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
  • Abzug maximal 10`000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich).
  • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
  • Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person.
  • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.